Fragen an den Betriebsrat
Ansprechpartner bei Problemen oder Sorgen ist jeder Betriebsrat. Es gibt natürlich Spezialisten für bestimmte Themen, die sich in gewissen Bereichen (Elternteilzeit, Arbeits/Ruhezeit, Gehalt und Steuern, Provisionen, Abfertigung alt/neu...) besser auskennen. Die Kontaktdaten findet man unter dem Punkt "Kontakte"
Die Anzahl der Betriebsräte richtet sich nach der Mitarbeiterzahl zu einem bestimmten Stichtag (Tag der Betriebsversammlung) vor der Betriebsratswahl. Aktuell gibt es 6 aktive Betriebsräte.
Betriebsratswahlen finden alle 5 Jahre statt. Die nächste findet Dezember 2026 statt.
Bei folgenden Gründen wird die Abwesenheit des Arbeitnehmers bezahlt:
a) eigene Eheschließung - 3 Arbeitstage
b) bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder und Geschwister - 1 Arbeitstag
c) bei Tod des Ehegatten bzw. Lebensgefährten (wenn er/sie mit dem Angestellten im gemeinsamen Haushalt lebte) - 2 Arbeitstage
d) bei Teilnahme an der Beerdigung des/r Ehegatten/in bzw. Lebensgefährten/in - 1 Arbeitstag
e) bei Tod der Eltern, Schwiegereltern oder der Kinder - 1 Arbeitstag
f) bei Teilnahme an der Beerdigung der Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister oder Großeltern - 1 Arbeitstag
g) bei Niederkunft der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin - 1 Arbeitstag
h) bei Wohnungswechsel die notwendige Zeit, jedoch höchstens 2 Arbeitstage innerhalb eines halben Jahres
In allen Fällen sind die jeweils passenden Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Totenschein, Partezettel, Meldezettel...) in Kopie dem Antrag an HR beizulegen.
Vom Bruttogehalt gehen 18,12% an die "Sozialversicherung". Was steckt da dahinter?
3,87% gehen an die Krankenversicherung
10,25% gehen an die Pensionsversicherung
3,00 % gehen an die Arbeitslosenversicherung
0,50% gehen an die Wohnbauförderung
0,50% sind die Arbeiterkammerumlage